Dokumentation von Bauleistungen / Ausführungsbegleitung
Erstellen von Objektanalysen im Bezug auf notwendige Reparaturen / Modernisierungen
Erarbeiten einer Prioritätenliste zur Umsetzung und Finanzierungsplanung
Wir sind im Besitz einer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine Kopie der Freistellungsbescheinigung händigen wir Ihnen bei einer Zusammenarbeit gern aus.